Kontakt

Arbeitssicherheit-Beger

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz durch Prävention!

Wir, unser Team, unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung. 

Fachkraft für Arbeitssicherheit - Sicherheitsfachkraft (Sifa) 


(Sicherheitsexperte für Deutschland und die Schweiz)

 

Charlie Karl-Heinz BEGER

Mobil: +49 163 683 6830

Wildenaustraße 41 in 72124 Pliezhausen


Telefon Büro: 07127 980 3898

www.arbeitssicherheit-beger.de

info@arbeitssicherheit-beger.de


Unser Büro im Zentrum von Reutlingen: nicht ständig besetzt 


Leistungen

Das Grundanliegen des Arbeitsschutzes ist die Prävention!

Unfälle und Erkrankungen gilt es zu vermeiden, sowie die Gesundheit Ihrer Beschäftigten zu erhalten und zu fördern. 

Arbeitsschutz heißt auch weniger Ausfallzeiten und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie ein gutes Image für das Unternehmen.


Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen Sie gerne dabei!

Moderner Arbeitsschutz beschränkt sich nicht nur auf die Technik. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit richtet ihren Blick auf technische, organisatorische und soziale Bedingungen einer Arbeitssituation.



Übrigens: auch die Berufsgenossenschaften sind für Sie da.

Allgemeine Information

Jeder Arbeitgeber in Deutschland ist nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (§ 5 ASiG) und den Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschrift 2) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) sowie Betriebsärzte schriftlich zu bestellen. Diese Pflicht gilt prinzipiell für jeden Betrieb mit mindestens einem Beschäftigten, wobei Art und Umfang der Betreuung von der Betriebsgröße und den spezifischen Gefährdungen abhängen.


Gemäß § 3 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.


Grundlegende Forderungen zum Arbeitsschutz im Betrieb:

  • Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG
  • Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG
  • Siebtes Buch, Sozialgesetzbuch - SGB VII

Sie möchten Ihr Unternehmen sicher und gesund gestalten und 

den Arbeitsschutz richtig organisieren?

Wir laden Sie herzlich ein, sich auf den folgenden Seiten detailliert über unser Leistungsangebot und unser Profil zu informieren,

oder rufen Sie uns einfach an. 

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung - haben ein offenes Ohr und kommen gerne auch mal für ein Erstgespräch vorbei. 

Für Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung!

info@arbeitssicherheit-beger.de

Sicherheit an erster Stelle

Unsere Dienstleistungen

Überblick:

Sifa

Arbeitssicherheit

Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa)

Unterstützung/Beratung bei:

- Gefährdungsbeurteilungen

- Betriebsanweisungen

- Unterweisungen 

- Begehungen

- Maßnahmenkatalog

- Teilnahme bei den ASA-Sitzungen

- usw.

BA

Gesundheitsschutz

Betriebsäztin und Betriebsarzt

Unterstützung/Beratung bei:

- Gesundheitsschutz im Unternehmen

- Arbeitsmedizinische Vorsorge

- Begehungen

- Teilnahme an den ASA-Sitzungen

- usw.


BSB

Brandschutz

Brandschutzbeauftragter (BSB)

Unterstützung/Beratung bei:

- Brandschutzkonzept

- Brandschutzordnung (BSO)

- Flucht- und Rettungspläne erstellen

- Feuerwehrpläne erstellen

- Ausbidlung Brandschutzhelfer (BSH)

- Brandschutzübungen

- usw.

sonstiges

Prüfungen/Überprüfungen

und mehr

Wir bieten weitere Dienstleistungen an!

Zum Beispiel:

- verschiedene Überprüfungen (teilweise werden diese durch weitere Kooperationspartner angeboten). 


Auzug aus den möglichen Prüfungsarbeiten: DGUV-Vorschrift 3, Regale, Leitern, Prüfung von Flucht- und Rettungsplänen, E-Handhubwagen, Handhubwagen, Spielplatzprüfungen,

Feuerlöscherprüfungen, RWA-Prüfung, usw.